HASTEDT & ROSE

SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR IMMOBILIENBEWERTUNGEN

Es ist Ihr Geld.

 

Immobilienvermögen stellt für die Eigentümer vielfach das größte Vermögen dar. Dabei ist es naheliegend, die Dispositionen und Entscheidungen darüber von professionellen Partnern begleiten zu lassen.

 

Wir, die Sachverständigen Hastedt & Rose, haben uns auf die kompetente und vor allem qualifizierte Immobilienbewertung spezialisiert. Dies bedeutet, mit nachweisfähigen Gutachten belastbare Aussagen über den aktuellen Wert der Immobilien zu erhalten. Neutral und sachkompetent. Diese Gutachten werden unter anderem bei Gerichten, Finanzämtern, Banken und Institutionen herangezogen und unterscheiden sich daher hinsichtlich ihrer Bedeutung und Qualität von sogenannten Wertermittlungen.

 

Der Immobilienmarkt ist unsere Welt. Nutzen Sie daher unsere Fach- und Marktkenntnis als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und Diplom-Sachverständige (DIA) sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachterin für die Bewertung von Immobilien.

 

Wir betreuen Sie als Auftraggeber umfassend und kompetent. Dabei umfasst unser Kundenstamm inzwischen private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.

In Kurzform:


  • Persönliche und kostenlose Beratung
  • Faire Preise
  • Festpreise bei Standardimmobilien möglich
  • Kurzfristige Besichtigungstermine
  • Unabhängige und neutrale Ermittlung des Marktwertes
  • Rechtskonforme Gutachten nach § 194 Baugesetzbuch und der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
  • Wertexpertisen
  • Regionale Marktkenntnisse
  • Verschwiegenheit & Diskretion

Unsere Leistungen:


  • Gutachten über den Marktwert

    Unsere Gutachten entsprechen den neuesten rechtlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Markt- bzw. Verkehrswertgutachten werden für folgende Anlässe ermittelt:


    1. Immobilienkauf oder -verkauf


    2. Steuerliche Zwecke


    • Erbschaftsteuer
    • Schenkungsteuer
    • Abschreibungsgrundlage Gebäudewertanteil bei Vermietungsobjekten oder Gewerbeobjekten
    • Einlage-/Entnahmewerte Betriebsvermögen
    • Betriebsaufgabe

    3. Vermögensauseinandersetzung


    • Scheidung
    • Erbauseinandersetzungen
    • Schenkungen
    • Auflösung von Eigentümergemeinschaften
    • Bewertung von Betriebsvermögen 

    4. Gesetzliche Vertretungen


    • Betreuungsverfahren
    • Pflegschaftsangelegenheiten
    • Nachlasspflegschaften

    5. Bewertung von Rechten


    • Wohnrechte
    • Nießbrauch
    • Wegerechte
    • Überbaurechte
    • Erbbaurechte und weitere 

    6. Zwangsversteigerungen


    7. Beleihungswertermittlung bei Finanzierung

  • Wertexpertisen

    Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ausführliche Verkehrswertgutachten in manchen Fällen nicht erforderlich sind. Wertexpertisen sind schriftliche Bewertungen der Immobilie in Kurzform und werden ausschließlich für private Zwecke erstellt. 


    Wertermittlung auf Basis von ImmoWertV für Standardimmobilien wie Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.


    Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

  • Gutachten über den Mietwert

    Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.

  • Gutachten über den Beleihungswert

    Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV). 

Wir sind die Ansprechpartner für Sie bei:


  • Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Mehrfamilienhäusern
  • Wohn- und Geschäftshäusern
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gebäuden im Außenbereich
  • Gewerblich genutzte Immobilien wie Bürogebäude, Hotels, Lagerhallen, Logistik- und Handelsflächen, Geschäftshäusern, Ärztezentren etc.
  • Rechten und Belastungen an Grundstücken wie Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Baulasten etc.

Gerne für Sie tätig in:


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